Bundes-Corona-Massnahmen – punktuelle Verschärfungen im Kanton Bern

  12.12.2020 Coronavirus, Politik, Volkswirtschaft


Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung der Covid-Fallzahlen, der weiterhin hohen Positivitätsrate sowie der hohen Belegung der Spitäler mit Covid-Patientinnen und -patienten begrüsse der Regierungsrat im Grundsatz die vom  Bundesrat getroffenen Massnahmen zur «Covid-19-Verordnung besondere Lage». Wegen der weiterhin hohen Fallzahlen in weiten Teilen der Schweiz sei der Regierungsrat überzeugt, «dass es dringend eine nationale Regelung braucht, um das Ausbreiten der Pandemie rasch zu bremsen». Er begrüsse auch den Entscheid des Bundesrats, dass sich Familien aus zwei Haushalten weiterhin im Kreis von zehn Personen treffen dürfen.
Die vom Bundesrat definierten Öffnungszeiten von 6 bis 19 Uhr für die Gastronomie sind strenger als jene im Kanton Bern.» Aufgrund der momentanen Reproduktionszahlen erfüllt der Kanton Bern derzeit nicht die Voraussetzungen, um die Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe auszuweiten, wie dies die Bundesregelung unter gewissen Voraussetzungen zulässt.» Das heisst, dass die Restaurants gemäss den Bundesvorgaben um 19 Uhr schliessen müssen.


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