Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung von Saanen
09.12.2022 Saanen, Politik, GemeindeFreitag, 2. Dezember, 20 Uhr, Hotel Landhaus Saanen.
Vorsitz: Louis Lanz, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Roman Gimmel, Verwaltungsdirektor
Stimmenzähler: entfallen aufgrund elektronischer ...
Freitag, 2. Dezember, 20 Uhr, Hotel Landhaus Saanen.
Vorsitz: Louis Lanz, Präsident der Gemeindeversammlung
Protokoll: Roman Gimmel, Verwaltungsdirektor
Stimmenzähler: entfallen aufgrund elektronischer Abstimmungsgeräte
Anwesende Stimmberechtigte: 170 bzw. rund 4,34% (100% = 3919)
Der Vorsitzende der Gemeindeversammlung, Louis Lanz, begrüsst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und eröffnet die ordentliche Gemeindeversammlung.
Geschäfte
1. Finanzplan 2023–2027
Orientierung und Kenntnisnahme
2. Budget 2023
Genehmigung Budget 2023, Festsetzung Steueranlagen
3. Abwassertrennsystem Raams- Chäle Gstaad: Kredit
Krediterhöhung von Fr. 75’000.– um Fr. 1’365’000.– auf neu Fr. 1’440’000.–
4. Sanierung Palacewanderweg: Pro jekt und Gesamtkredit
Genehmigung Sanierung Palacewanderweg und Gesamtkredit von Fr. 690’000.–
5. Erweiterung Hotel Solsana, Grand Hotel Sonnenhof, GBB 1612, Überbauungsordnung Nr. 17, Solsana
Genehmigung Überbauungsordnung
6. Trottoir Lauenenstrasse–Chram brügg: Variantenentscheid und Kredit
Variante 1 Neubau Fr. 2’265’000.–,
Variante 2 Ausbau Wanderweg Fr. 410’000.–
7. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erschienen im «Anzeiger von Saanen» vom 1. November 2022. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Saanen, 25. Oktober 2022
Gemeinderat von Saanen
Die im «Amtlichen Anzeiger Saanen» bzw. im «Anzeiger von Saanen» veröffentlichte Traktandenliste und die Erläuterungen sind Bestandteile des Protokolls. Dieses kann in der Verwaltungsdirektion jederzeit eingesehen werden.
Verhandlungen
1. Finanzplan 2023–2027
Orientierung und Kenntnisnahme
Der Finanzplan 2023–2027 wurde aufgrund der Eingaben aus den verschiedenen Fachbereichen erstellt, durch die Finanzkommission vorberaten und durch den Gemeinderat verabschiedet. Mit den nachstehenden Annahmen werden die folgenden Ergebnisse prognostiziert: siehe Tabelle 1.
In den nächsten 5 Jahren sind Investitionen in folgendem Umfang vorgesehen (in Mio. CHF): siehe Tabelle 2.
Ab 2024 steigen die geplanten Investitionen massiv an. Hauptsächlich in den Bereichen Schulliegenschaften, Gesundheit, Verkehr und Tourismus sind hohe Ausgaben vorgesehen. In den spezialfinanzierten Bereichen sind ebenfalls grosse Investitionsvorhaben geplant (u.a. Einführung Wasserzähler und hohe Investitionen im Abwasserbereich). Mit dem Realisierungsgrad bei den Investitionen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es bei der Erstellung des Finanzplanes jeweils sehr schwierig ist, verlässliche Wer te einzusetzen, da die Projektrealisierungen oftmals durch unvorhersehbare Ursachen nicht im geplanten Ausmass erfolgen können.
In den nächsten 5 Jahren werden somit hohe Aufwandüberschüsse sowie auch ein anspruchsvolles Investitionsvolumen vorausgesehen. Dank der nach wie vor sehr hohen Liquidität und den vorhandenen Eigenkapitalreserven erachtet es der Gemeinderat jedoch als vertretbar, diese Resultate in Kauf zu nehmen.
Der Gemeinderat beriet und verabschiedete den Finanzplan an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2022.
Gemeinderat Nathanael Perreten erläutert das Geschäft. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Die Versammlung nimmt den Finanzplan 2023–2027 stillschweigend zur Kenntnis.
2. Budget 2023
Genehmigung Budget 2023, Festsetzung Steueranlagen Das Budget 2023 rechnet mit folgenden Ergebnissen: siehe Tabelle 3.
Diese Ergebnisse basieren auf folgenden unveränderten Steueranlagen und Gebührenansätzen:
Steueranlagen (Kompetenz Gemeindeversammlung):
– Gemeindesteuern: 1,2 der einfachen Steuer
– Liegenschaftssteuern: 0.75 ‰ des amtlichen Wertes
– Feuerwehrersatzabgabe: 4 % der Staatssteuer, maximal CHF 400.– Gebührenansätze (Kompetenz Gemeinderat, alle unverändert):
– Wasserzins: CHF 14.10 je Belastungswert (BW) für Wohnungen
– CHF 0.85 je m3 für Gewerbe nach Wasseruhren
Abwassergebühren:
– CHF 13.35 je BW (94,68 % des jährlichen Wasserzinses)
– CHF 0.81 je m3 für Gewerbe nach Wasseruhr
Abfallgrundgebühren:
– CHF 15.20 je Bewohnergleichwert für Private
– 100% der berechneten Grundgebühr von CHF 15.20 pro BW für das Gewerbe
Ein ausführliches Budget kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www.saanen.ch bezogen werden.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten wie folgt:
a) Genehmigung Steueranlage von 1,2 für die Gemeindesteuern der natürlichen und juristischen Personen.
b) Genehmigung Steueranlage von 0,75 ‰ des amtlichen Wertes für die Liegenschaftssteuern und 4 % der Staatssteuer, max. CHF 400.–, für die Feuerwehrersatzabgabe.
c) Genehmigung Budget 2023 bestehend aus: siehe Tabelle 4.
Gemeinderat Nathanael Perreten erläutert das Geschäft. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Die Versammlung nimmt den Antrag mit 167 Ja- zu 3 Nein-Stimmen an.
3. Abwassertrennsystem Raams–Chäle Gstaad: Kredit
Krediterhöhung von CHF 75’000.– um Fr. 1’365’000.– auf neu CHF 1’440’000.– Das Entwässerungsnetz im Gebiet Oberbort Gstaad ist durch die rege Bautätigkeit in den letzten Jahren wiederholt an seine Grenzen gestossen. In der Generellen Entwässerungsplanung GEP werden im Gebiet Oberbort zahlreiche hydraulische Probleme aufgeführt. Zudem wird mehrheitlich im Mischsystem entwässert, was eine unnötige Belastung für die ARA bedeutet. Seit geraumer Zeit wird durch den Fachbereich Infrastrukturen der Gemeinde Saanen nach Alternativen und Verbesserungen gesucht.
Dabei wurden der Ausbau sowie die Sanierung des bestehenden Abwassertrennsystems in mehreren Schritten ins Auge gefasst. Im Sommer 2021 wurden bereits die Bauarbeiten des Projekts Bypass Oberbort gestartet. Als weitere Etappe zur Verbesserung der Situation wurde die Idee eines weiteren Bypasses via Raams–Chäle– Neueretstrasse aufgegriffen. Um die Projektierung voranzutreiben, wurde bereits im August 2021 ein Planungsauftrag für das Folgeprojekt Raams– Chäle erteilt.
Im Zuge der Bauarbeiten des Projekts Bypass Oberbort hat sich herausgestellt, dass im Bereich Hubel aufgrund von schlechtem Untergrund nicht Rohre mit dem notwendigen Durchmesser verlegt werden konnten. Um einen Kapazitätsengpass zu vermeiden, soll das Projekt Raams–Chäle oberhalb des vorgesehenen Perimeters bis Hubel erweitert werden. Im gesamten Bereich des Projektes Raams–Chäle ist die Kapazität der Leitungen momentan auch zu gering. Zudem befinden sich die meisten Leitungen in einem schlechten Zustand (starke Deformation, Risse etc.).
Planungskredit Der Gemeinderat hat im März 2022 einen Planungskredit von CHF 75’000.– genehmigt. Dieser Kredit ist im Kostenvoranschlag enthalten.
Kostenvoranschlag +/–10 %
(Preisbasis Mai 2022): siehe Tabelle 5.
Aufgrund des Kostenvoranschlages ist der bestehende Kredit von CHF 75’000.– um CHF 1’365’000.– auf CHF 1’440’000.– zu erhöhen.
Finanzielle Tragbarkeit
Die Finanzkommission beurteilt das Projekt als finanziell tragbar. Die jährlichen Abschreibungskosten von CHF 18’000.– auf eine Dauer von 80 Jahren werden der Spezialfinanzierung Werterhalt entnommen, welche einen genügend hohen Saldo ausweist.
Weiteres Vorgehen
Im Laufe des Winters 2022/2023 wird die Submission durchgeführt. Bei einer Annahme des Kredites ist der Beginn der Bauarbeiten für April 2023 vorgesehen.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten für die Sanierung des Abwassertrennsystems Raams–Chäle, Gstaad, die Genehmigung zur Erhöhung des Investitionskredits von CHF 75’000.– um CHF 1’365’000.– auf CHF 1’440’000.–. Konto Nr. 7201.5032.39 Sanierung Abwassertrennsystem Raams–Chäle, Gstaad.
Gemeinderat Klaus Romang erläutert das Geschäft. Andreas Aellen wünscht einen frühen Baubeginn, wenn möglich vor Frühling 2023. Der Hinweis wird aufgenommen. Die Versammlung nimmt den Antrag mit 163 Ja- zu 4 Nein-Stimmen an.
4. Sanierung Palacewanderweg: Projekt und Gesamtkredit
Genehmigung Sanierung Palacewanderweg und Gesamtkredit von CHF 690’000.–
Im Zusammenhang mit dem schadhaften Zustand des Palacewanderwegs in Gstaad sind bei der Gemeinde Saanen von Anwohnern, Hotelbesitzern sowie auch von den Wanderwegmeistern diverse Meldungen eingegangen.
In der Folge wurde der Zustand des Weges eingehend überprüft. Es wurde festgestellt, dass viele Mängel bestehen, wie zum Beispiel Belagsschäden, Setzungen, defekte Bahnschwellen und Holzzäune. Ausserdem ist der Weg im jetzigen Zustand für den winterlichen Gebrauch alles andere als geeignet. Eine umfassende Sanierung ist dringend notwendig und gemäss den Zustandsbeurteilungen ist eine Verzögerung unratsam.
In bestimmten Abschnitten ist eine Verbesserung der Linienführung vorgesehen, dies mit der Absicht, dass im Winter der Unterhalt mit einem kleinen Kommunalfahrzeug möglich wird. Zu diesem Zweck müssen im Bereich einer Kurve ein paar Tannen gefällt werden. Weiter ist vorgesehen, die beiden bestehenden Löffelsteinmauern abzubrechen und durch neue Natursteinmauerwerke zu ersetzen. Um den Weg zusätzlich sicherheitstechnisch zu verbessern, ist ein Ersatz der bestehenden Beleuchtung geplant.
Die Ziele des Projekts sind einerseits einen touristenfreundlichen Weg für unsere Gäste zu schaffen bzw. zu erhalten und andererseits auch eine pflegeleichte Infrastruktur für den Unterhalt zu erstellen.
Planungskredit
Der Gemeinderat hat im Juni 2022 einen Planungskredit von CHF 30’000.– genehmigt. Dieser Kredit ist im Kostenvoranschlag enthalten.
Kostenvoranschlag +/–10 %
(Preisbasis Mai 2022): siehe Tabelle 6.
Aufgrund des Kostenvoranschlages ist der bestehende Kredit von CHF 30’000.– um CHF 660’000.– auf CHF 690’000.– zu erhöhen.
Finanzielle Tragbarkeit
Aus Sicht der Finanzkommission ist die finanzielle Tragbarkeit des Projekts gegeben.
Weiteres Vorgehen
Das Baubewilligungsverfahren soll im Winter 2022/2023 durchgeführt werden, sodass im Frühling 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten für die Sanierung des Palacewanderweges, Gstaad, die Genehmigung zur Erhöhung des Investitionskredits von CHF 30’000.– um CHF 660’000.– auf CHF 690’000.–. Konto Nr. 3420.5010.12 Wanderweg Palace, Sanierung.
Gemeinderat Klaus Romang erläutert das Geschäft. Auf Nachfrage von Emanuel Perreten erfolgen weitere Ausführungen zur Beleuchtung. Christian von Siebenthal fragt, ob der Weg auch für Bikes gedacht sei. Nein, es bleibt ein Wanderweg. Die Versammlung nimmt den Antrag mit 138 Ja- zu 25 Nein-Stimmen an.
5. Erweiterung Hotel Solsana, Grand Hotel Sonnenhof, GBB 1612, Überbauungsordnung Nr. 17, Solsana
Genehmigung Überbauungsordnung Das Hotel Solsana liegt oberhalb des Dorfes von Saanen. Der Hauptbau des Hotels mit seitlichen Rundtürmen wurde im Jahr 1914 erstellt. Ursprünglich wurde das Haus als Sanatorium für Tuberkulosekranke genutzt. Das Ferienund Erholungsheim Hotel Solsana wurde 1974 vom Schweizerischen Blindenund Sehbehindertenverband übernommen. Um den besonderen Ansprüchen des Blindenverbandes gerecht zu werden, wurde die Anlage im Laufe der Zeit in verschiedenen Etappen umgebaut und angepasst. Im Winter 2014/2015 konnte das Solsana sein 100-jähriges Jubiläum feiern. Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband nahm dies zum Anlass, ein Projekt zur Modernisierung der bestehenden Hotelinfrastruktur und Ergänzung mit hotelmässig bewirtschafteten Wohnungen ausarbeiten zu lassen. Das Projekt wurde damals in Zusammenarbeit mit dem Berner Heimatschutz erarbeitet. Zur planungsrechtlichen Umsetzung wurde die Überbauungsordnung Nr. 17 «Solsana» geändert und neu gefasst (Genehmigung: 2. Dezember 2016). Das geplante Projekt wurde jedoch nicht umgesetzt.
In der Folge hat eine neue Eigentümerschaft das Hotel übernommen. Die neuen Eigentümer wollen eine rentable Hotelanlage mit Residenz realisieren. Vorgesehen ist, die bestehenden Anbauten abzubrechen und die Situation rund um den erhaltenswerten Hauptbau mit zwei neuen Anbauten zu klären. Das Hotel soll als Grand Hotel im 5-Sterne-Bereich positioniert sein. Geplant sind insgesamt 26 Hotelzimmer sowie 12 hotelmässig bewirtschaftete Wohnungen.
Die Umsetzung des neuen Projekts erfordert die Aufhebung der rechtskräftigen Überbauungsordnung Nr. 17 und deren Neufassung. Für die Zufahrt zur Einstellhalle ist zudem die Einzonung der bestehenden Besucherparkplätze und einem Teil der Strassenparzelle erforderlich. Dies erfordert eine Änderung des Zonenplans mit einer geringfügigen Erweiterung des Wirkungsbereichs der Überbauungsordnung in westlicher Richtung. Die Grundeigentümerschaft hat die Herzog & de Meuron Architekten mit der Ausarbeitung eines Variantenstudiums und der Projektidee beauftragt. Die erarbeitete Projektidee wurde aufgrund der gut einsehbaren, sensiblen Hanglage anschliessend der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder zur Stellungnahme unterbreitet und anschliessend startete ein Workshopverfahren.
Im Rahmen des Workshopverfahrens wurde die Projektidee der Herzog & de Meuron Architekten unter Beizug eines breit abgestützten Beurteilungsgremiums weiterentwickelt. Das erarbeitete Richtprojekt entspricht betreffend Setzung und Abmessung der Baukörper, deren Gestaltung und dem Bezug zwischen gewachsenem Terrain und des Baukörpers den Anforderungen der Grundeigentümerschaft und trägt den ursprünglichen Kritikpunkten der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder Rechnung. Während der öffentlichen Mitwirkung vom 12. April 2022 bis am 13. Mai 2022 ging eine Eingabe ein.
Der Mitwirkende bemerkt, dass sich das geplante Gebäude mit seinen nach Süden ausgerichteten Fassaden ideal für die Anbringung einer Photovoltaikanlage eigne und daher ein Vorzeigeobjekt auszuarbeiten sei. Eine Nutzung der Fassade oder von Fassadenelementen zur Energiegewinnung erscheint mit den Ergebnissen des Workshopverfahrens und dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes nicht vereinbar. Die Installation von Solarpanels auf den Dachflächen steht der Bauherrschaft offen.
Die Überbauungsordnung Nr. 17 «Solsana/Grand Hotel Sonnenhof» wird momentan vom Amt für Gemeinden und Raumordnung vorgeprüft. Die öffentliche Auflage findet vom 11. Oktober bis 11. November 2022 statt. Über allfällige Einsprachen wird an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2022 informiert.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Zustimmung zur Neufassung der Überbauungsordnung Nr. 17 «Solsana/Grand Hotel Sonnenhof». Gemeinderat Walter Heer erläutert das Geschäft. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Die Versammlung nimmt den Antrag mit 135 Ja- zu 25 Nein-Stimmen an.
6. Trottoir Lauenenstrasse–Chrambrügg: Variantenentscheid und Kredit
Variante 1 Neubau CHF 2’265'000.–, Variante 2 Ausbau Wanderweg CHF 410’000.–
Im Dezember 2012 hat die Gemeindeversammlung dem Projekt «Neubau Trottoir Lauenenstrasse» – Abschnitt Bodestrasse bis Tomi zugestimmt. Die Hauptarbeiten am Projekt wurden in den Jahren 2014/2015 ausgeführt, 2016 wurden schliesslich noch die Leitplanken montiert und der Deckbelag eingebaut.
An der Gemeindeversammlung im Dezember 2019 wurde ein Erheblichkeitsantrag zur Weiterführung des Trottoirs von der Bodestrasse bis zur Chrambrügg gestellt und angenommen. Im Januar 2020 wurde ein erster Planungsauftrag für die Ausarbeitung einer Variantenstudie erteilt. Nach mehreren Vorschlägen seitens des Gemeinderates zur Optimierung des Projekts liegen nun zwei Varianten vor, die der Gemeindeversammlung zur Beurteilung und zum Entscheid inklusive einer entsprechenden Kreditgenehmigung unterbreitet werden sollen.
Die Variante 1 sieht die Weiterführung des Trottoirs an der Lauenenstrasse ab dem bereits realisierten Teilstück ab der Bodestrasse bis zur Chrambrügg vor.
Die Variante 2 stellt gegenüber dem Trottoir Neubau eine Alternative dar. Diese beinhaltet den Ausbau des bestehenden Wanderwegs ab dem Parkhaus Litzi bis zum Bereich Bodestrasse.
Varianten: siehe Tabellen 7 und 8
Planungskredit
Der Gemeinderat hat im Vorfeld einen Planungskredit in der Höhe von CHF 95’000.– bewilligt. Dieser Kredit ist in beiden Kostenvoranschlägen berücksichtigt.
Beurteilung finanzielle Auswirkungen
Die beiden Varianten wurden zur finanziellen Überprüfung der Finanzkommission vorgelegt.
Je nach Variantenentscheid wird die Erfolgsrechnung der Gemeinde wie folgt durch die Abschreibungen belastet werden: siehe Tabelle 9
Die jährlichen Abschreibungsbeträge liegen nahe beieinander, Variante 2 belastet die Erfolgsrechnung jedoch nur während 10 Jahren, Variante 1 deren 40.
Aus diesem Grund hat die Finanzkommission dem Gemeinderat den Antrag gestellt, nur die Variante 2 «Ausbau Wanderweg» der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat beschlossen, der Gemeindeversammlung einen Variantenentscheid zu beantragen.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten einen Variantenentscheid für
Variante 1
Neubau Trottoir Lauenenstrasse, Abschnitt Bodestrasse bis Chrambrügg, inklusive Genehmigung einer Krediterhöhung von CHF 95’000.– um CHF 2’265’000.– auf total CHF 2’360’000.–. Konto Nr. 6150.5010.68 Gehweg Lauenenstrasse/Bodestrasse–Chrambrügg.
Variante 2
Ausbau Wanderweg Parkhaus Litzi bis Bereich Bodestrasse, inklusive Genehmigung einer Krediterhöhung von CHF 95’000.– um CHF 410’000.– auf total CHF 505’000.–. Konto Nr. 6150.5010.68 Gehweg Lauenenstrasse/Bodestrasse-Chrambrügg.
Gemeinderat Klaus Romang erläutert das Geschäft. Es erfolgt eine lebhafte Diskussion.
Im Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) vom 13. September 2019 fehlt eine Bestimmung zur Ausmarchung bei Stimmengleichstand bei Variantenabstimmungen. Diese Lücke soll bei Gelegenheit geschlossen werden. Der Versammlungsleiter schlägt daher für heute Abend für den Fall eines Stimmengleichstands bei der Variantenabstimmung die Ausmarchung per Losentscheid vor.
Die Versammlung genehmigt für heute Abend für den Fall eines Stimmengleichstands bei der Variantenabstimmung die Ausmarchung per Losentscheid mit 129 Ja- zu 30- Nein-Stimmen.
Die obsiegende Variante 1 erhält 111 Stimmen. Die unterliegende Variante 2 erhält 48 Stimmen. In der Schlussabstimmung nimmt die Versammlung den Antrag mit Variante 1 mit 122 Ja- zu 38 Nein-Stimmen an.
7. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Es erfolgen drei Erheblichkeitsanträge.
– Ueli Oehrli stellt den Antrag, wonach auf dem Friedhof die Kieswege verbessert (Rollstuhl- und Rollatortauglichkeit), die Beschriftungen am Allgemeingrab lesbarer gestaltet sowie eine Bewässerung geprüft werden sollen.
Es ist unklar, ob dieses Anliegen in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fallen wird. Die Versammlung nimmt den Erheblichkeitsantrag mit 138 Ja- zu 18 Nein-Stimmen an.
– Christian Reuteler stellt den Antrag, wonach die Erhöhung der Entschädigung für Mäuseschwänze von derzeit Fr. 1.– auf künftig Fr. 1.50 geprüft werden soll. Die Versammlung nimmt den Erheblichkeitsantrag mit 130 Ja- zu 26 Nein-Stimmen an.
– Beat Mösching stellt den Antrag, wonach die Erhöhung des Soldes der Feuerwehr auf Fr. 40.– geprüft werden soll.
Die Versammlung nimmt den Erheblichkeitsantrag mit 140 Ja- zu 20 Nein-Stimmen an.
Gemeindepräsident Toni von Grünigen verabschiedet den auf Ende Jahr zurücktretenden Vizegemeindepräsidenten Walter Heer, dankt ihm für seinen jahrelangen geschätzten Einsatz zugunsten von Bevölkerung und Gästen und wünscht ihm für die Zukunft im Nachbarsdorf alles erdenklich Gute.
Das verlesene Beschlussprotokoll wird mit 165 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen genehmigt. Schluss der Versammlung: 22 Uhr. Gemeindeversammlung von Saanen
Der Präsident: Louis Lanz
Der Verwaltungdirektor: Roman
Gimmel