Gemeindevertretende und GSS bemängeln Expertisenbericht und präsentierten ihre Analyse

  10.11.2023 Gstaad

Die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten sowie die Verantwortlichen der Gesundheit Simme Saane AG (GSS) üben harsche Kritik am Gutachten der Muller Healthcare Consulting, die den Businessplan des integrierten Versorgungsmodells GSS bewertet hat. Die Rede ist von «gravierende Fehler» und «unzulässige Schlussfolgerungen». Die Beraterfirma habe die regionalpolitischen und versorgungsnotwendigen Gegebenheiten zu wenig berücksichtigt, so die Analyse von Jean-François Andrey, GSS-Verwaltungsrat. Die Gemeindevertretenden zeigten sich enttäuscht über das Vorgehen der Gemeinde Gsteig. «Es befremdet uns», so René Müller, Gemeindepräsident von Lenk.


IN KÜRZE

• Die Vorstehenden der abstimmenden Gemeinden haben das Vorgehen der Gemeinde Gsteig kritisiert: Sie habe in den Abstimmungskampf eingegriffen, indem sie das Gutachten der Muller Healthcare Consulting vor der Abstimmung publiziert habe.

• Die Gesundheit Simme Saane AG (GSS) analysierte den Bericht: Die Abweichungen des Gutachtens gegenüber dem Businessplan der GSS ergäben sich aus falschen Annahmen.

• Die Muller Healthcare Consulting reagierte: Sie schreibt, dass die Medienmitteilung der GSS «es in keinem Punkt vermag, irgendeinen Widerspruch oder Fehler des Berichtes aufzudecken».

• Das Geburtshaus Maternité Alpine und der Spitex-Verein Simme-Saane kritisieren das Gutachten ebenfalls: Für die Spitex bestehe die gesamte Herleitung im Bericht auf «völlig irreführenden Zahlen» bei der Simulation der Mehrjahresplanung, unter anderem bei den Punkten Sachaufwand, Verwaltungsaufwand, Wäsche und Speiseversorgung. Die Maternité Alpine fasste die Relevanz einer Gesundheitsgrundversorgung zusammen.

«Gravierende Fehler», «unzulässige Schlussfolgerungen»: Dies das Fazit der Gesundheit Simme Saane AG (GSS) über das von der Gemeinde Gsteig in Auftrag gegebene Gutachten. Die Vorstehenden der abstimmenden Gemeinden missbilligen das Verhalten des Gsteiger Gemeinderats und bezeichnen es als «irreführende Kampagne», wie sie vor den Medien am Dienstag mitteilten.

JOCELYNE PAGE
«Grundsätzlich ist es Gemeinden und Behörden nicht erlaubt, in den Abstimmungskampf einzugreifen. Die Situation hat sich aber verändert, weil die Gemeinde Gsteig eine offizielle und amtliche Medienmitteilung veröffentlicht hat. Sie hat damit aktiv in unsere Abstimmung eingegriffen und Informationen verbreitet, die unseren Abstimmungsinformationen klar widersprechen», sagte der Lenker Gemeindepräsident René Müller. Er sprach damit stellvertretend für alle Gemeindepräsidien von Saanen, Lauenen, Zweisimmen, Boltigen, Lenk und St. Stephan, die am 19. November an die Urne bitten. Dann stimmen die Stimmbürger:innen nämlich erneut über die finanziellen Beiträge für das integrierte Versorgungsmodell Gesundheit Simme Saane und damit für ein Akutspital mit Notfallstation ab (wir haben berichtet). Die Boltiger Gemeindepräsidentin Anna Bieri liess sich entschuldigen und ausrichten, dass ihr Gemeinderat hinter der Abstimmungsvorlage stehe.

Abstimmungsgemeinden wollen richtig stellen
Die Gemeindevertretenden zeigten sich enttäuscht über das Vorgehen der Gemeinde Gsteig. «Es befremdet uns», so Müller. Die Verunsicherung in der Bevölkerung sei verständlich, denn auch Flugblätter hätten ihren Beitrag zur Verwirrung geleistet. «Es ist unsere Pflicht und Verantwortung aufzuzeigen, was Sache ist und offensichtlich falsche Annahmen richtigzustellen», so der Lenker Gemeindepräsident weiter. Die Verantwortlichen der Gesundheit Simme Saane AG (GSS) hätten sich deshalb das Gutachten der Muller Healthcare Consulting AG aus Zürich näher angeschaut und aufgeschlüsselt, wie die Diskrepanz zwischen den zwei Businessplänen (AvS vom 3. November 2023) entstanden sei (siehe Kasten unten).

Rolle für Wirtschaft und Tourismus unterstrichen
Die integrierte Versorgung mit einem Akutspital Zweisimmen und einer 7/24-Notfallstation sei aus wirtschaftlicher Sicht für die Region Simmental-Saanenland von grösster Wichtigkeit, sagte Beatrice Zeller, Gemeindepräsidentin von Zweisimmen. «Nur mit einer umfassenden, integrierten Gesundheitsversorgung vor Ort bleiben wir als gesamte Region attraktiv für alle Generationen, Jüngere und Ältere, Familien, Einheimische und auch Gäste.» Die Gemeindepräsidentin von Lauenen, Ruth Oehrli, berichtete von ihrer Arbeit als Schneesportlehrerin und schilderte ein Erlebnis aus dem vergangenen Winter, bei dem sie auf der Piste auf einen Unfall zweier Jugendlicher stiess. Beide Patienten wurden aus Sicherheitsgründen mit Helikoptern ins Spital Zweisimmen überführt und konnten so rasch behandelt werden. «Ohne das Akutspital hätte ein Transport nach Thun erfolgen müssen. Die Eltern erzählten mir daraufhin, wie dankbar sie waren, dass sie nicht bis nach Thun oder Bern reisen mussten, um bei ihren verunfallten Kindern zu sein», so Oehrli.

Das Projekt verdiene ein klares Ja am 19. November 2023. «Wir stehen uneingeschränkt hinter dem gemeinsamen Projekt des integrierten Versorgungsmodells Gesundheitsnetz Simme Saane mit einem Akutspital Zweisimmen», sagte René Müller im Namen der abstimmenden Gemeinden.

Hausarzt bekräftigt Relevanz des Spitals
Neben den Verantwortlichen der GSS und den Gemeindevertretern äusserte sich auch Dr. med. Joachim Maier aus Zweisimmen zu den aktuellen Ereignissen. Er führte mehrere positive Punkte für den Erhalt des Spitals mit Notfallstation an, beispielsweise die kurzen Wege für Patientinnen und Patienten, besonders für solche mit Dialyseansprüchen (Blutreinigungsverfahren) sowie die direkten Kommunikationskanäle zwischen Hausärzten und Spitalfachpersonal. Das Spital entlaste ihn als Hausarzt, dessen Berufsalltag anspruchsvoll und vollgepackt sei. «Herr Guggisberg (Anm. d. Red.: CEO der Spital STS AG) sagte an der öffentlichen Informationsveranstaltung, dass bei einem Nein kein 7/24-Notfalldienst angedacht sei. Heute deckt das Spital den Nachtdienst für uns ab. Bei einer vollen Praxis von Montag bis Freitag, manchmal sogar Samstag, kann ich nicht auch noch die Nacht übernehmen, das ist nicht möglich und nicht nachhaltig», so Maier.

Für ihn sei das Spital aber besonders während der touristischen Hochsaison von zentraler Bedeutung: Einst hätten die regionalen Hausärzte das Spital angefragt, um während der Hochsaison einen hausärztlichen Dienst in ihrer Infrastruktur einzurichten. «Die Spitalleitung teilte uns mit, dass sie in dieser Phase keinen einzigen Raum frei hätten. Sollten wir also das Spital schliessen, müssen wir diese Fälle auf alle unsere Hausarztpraxen aufteilen, die heute schon überfüllt sind. Dies macht mir Kummer», führte er vor den Medien aus.

Maier verteidigt das Spitalfachpersonal
Des Weiteren nahm er zu der in den Flugblättern und im Expertenbericht oftmals hinterfragten Qualität des Zweisimmer Spitals Stellung. «Ich muss die Chirurgen in Zweisimmen in Schutz nehmen, sie leisten gute Arbeit», sagte Maier. Im Arbeitsalltag sehe er keinen Qualitätsunterschied zwischen einem Gelenkimplantat, welches in Thun oder in Zweisimmen eingesetzt wurde. In ihrem Gutachten stellte die Muller Healthcare Consulting einen Zusammenhang zwischen der Qualität und den Fallzahlen in Zweisimmen her – eine Fehlinterpretation, so Maier. «Dieser Zusammenhang wurde für hoch spezialisierte Eingriffe nachgewiesen. Meiner Meinung nach gibt es jedoch bisher keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass diese Verbindung auch bei kleineren Eingriffen besteht.» Er fügte an, dass Statistiken klar zeigten, dass im Spital erworbene Infektionen häufiger in grösseren Institutionen stattfänden als in kleineren Spitälern wie jenes in Zweisimmen.


 

Auch der Spitex-Verein Saane-Simme und das Geburtshaus Maternité Alpine hat Stellung zum Gutachten genommen. Die Muller Healthcare Consulting meldete sich nach der Veröffentlichung der Medienmitteilung der GSS und der Gemeindevertretenden ebenfalls zu Wort. 

 


DIE ANALYSE DES GUTACHTENS VON MULLER HEALTHCARE CONSULTING

GSS: Falscher Basispreis, zu hohe Personalkosten, zu tiefe Erträge

Die Muller Healthcare Consulting aus Zürich habe sich unter anderem auf historische Daten bezogen, regionalpolitische und versorgungsnotwendige Gegebenheiten hätte sie zu wenig berücksichtigt, so die Analyse von Jean-François Andrey, Verwaltungsrat der Gesundheit Simme Saane AG (GSS). «Ich muss sie aber auch in Schutz nehmen, denn aus Vertraulichkeitsgründen durfte sie nur die gesamthaften Daten unseres Businessplans einsehen, die Zahlen der einzelnen Betriebe konnten wir ihr nicht aushändigen.» Nachfolgend die einzelnen Punkte, auf welche die GSS-Verantwortlichen an der Medienkonferenz eingegangen sind.

Basispreis
«Dieser Punkt war der grösste Fehler im Gutachten der Muller Healthcare Consulting», gab Andrey an. Die GSS sei erstaunt, dass die Beraterfirma den Unterschied zwischen einem Basisspital – wie Zweisimmen eines sei – und einem Basisspital elektiv – wie die Klinik Hohmad in Thun – nicht berücksichtigt habe. In einem Basisspital elektiv würden keine Vorhalteleistungen anfallen, wie beispielsweise der Betrieb eines Spitalnotfalls während 365 Tagen à 24 Stunden. Es erfordere nämlich auch weniger Infrastruktur, die kostenintensiv seien, beispielsweise Intensiv- und Überwachungsstationen. Deshalb sei der Vergleich zwischen Zweisimmen und der Spitäler Hohmad und Siloah in Gümligen bezüglich Basispreis unzulässig. «Das Spital Zweisimmen ist ein Basisspital mit 24-Stunden-Spitalnotfall und erhält deshalb einen höheren Basispreis als diese Spitäler», so die Analyse der GSS. Es entziehe sich seinem Wissen, so Jean-François Andrey, weshalb die Gutachter das falsche Spitalmodell als Rechnungsgrundlage genommen hätten. «Somit ist auch klar, weshalb das Gutachten einen geringeren Umsatz ausweist.»

Erträge
Thema Umsatz: Der im Gutachten prognostizierte Betriebsertrag liegt um rund 1,5 Millionen Franken unter dem tatsächlichen Betriebsertrag des Spitals Zweisimmen in den Jahren 2016 bis 2019. «Sogar in den Corona-Jahren 2020 und 2021 lag der durchschnittliche Betriebsertrag im Spital Zweisimmen höher als der angegebene Wert im Gutachten. Gleiches gilt für den effektiven ambulanten Betriebsertrag», so die GSS.

Personalkosten
Bei den Personalkosten entdeckte die GSS eine grosse Differenz im Gutachten.

Bei näherer Betrachtung habe sie bemerkt, dass die Assistenzärzte wie Fachärzte gerechnet wurden, so Andrey. «Dadurch entstehen im Gutachten Mehrkosten von einer Million Franken.»

Spitalneubau
Das Gutachten rechnet mit Investitionen von 55 Millionen Franken. Das entspreche der Grössenordnung des Projektes Dr. House der Spital STS AG, das vom Kanton bereits im Jahr 2017 als zu teuer erachtet wurde und damit zur Gründung der GSS geführt habe, erklärte Verwaltungsratspräsident Dr. Stephan Hill. Die GSS habe mit erfahrenen Spitalplanern zusammengearbeitet. Die veranschlagten Neubaukosten von 27 Millionen Franken entsprächen bereits realisierten und geplanten Akutspitalbauprojekten der letzten Jahre in der Schweiz und liessen sich nachhaltig finanzieren. In Zweisimmen gehe man von einem Investitionspreis von 5200 Franken/m2 aus. Zum Vergleich: Beim Spital in Fläsch im Kanton Graubünden habe dieser Preis bei 4390 Franken/m2 gelegen. Im Businessplan seien bei den Investitionskosten der Erweiterungsbau der Alterswohnen STS AG (siehe nächster Absatz) nicht eingerechnet, somit auch nicht das Equipment, so Andrey. Zudem seien entgegen der Behauptung im Gutachten nicht vier, sondern wie heute zwei Operationssäle vorgesehen. Weiter umfasse der Neubau 24 Zimmer mit 48 Betten und nicht wie im Gutachten behauptet 25 Betten. «Dies erklärt auch, weshalb der von den Beratern berechnete Ertrag tiefer ausfällt, da sie mit der Hälfte der Betten rechnen», erklärte Andrey.

Alterswohnen
Dass der Businessplan die Investitionen in den Erweiterungsbau der Alterswohnen STS AG noch nicht berücksichtige, habe die GSS offengelegt. Die Dringlichkeit einer neuen Demenzabteilung sei unbestritten. Ein Ja am 19. November 2023 ermögliche es, die Projekte für den Spitalneubau und den Erweiterungsbau aufeinander abzustimmen und dank Gesamtkonzept eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Der Standort Bergsonne in Zweisimmen erlaube einen Erweiterungsbau für 8 bis 9 Millionen Franken.

Mindestfallzahlen
Die Beratungsfirma stellt in Frage, ob die GSS die für Leistungsaufträge vorgegebenen Mindestfallzahlen erreicht. Der Businessplan beruhe auf tatsächlich geleisteten Fallzahlen, so Andrey, die von der MedStat-Statistik für die Regionen Nieder- und Obersimmental sowie Saanenland stammen – einer öffentliche Datenbank vom Bundesamt für Statistik.

Leistungsaufträge
Das Gutachten hinterfragt die Leistungsaufträge, die der Businessplan der GSS vorsieht. «In der ganzen Diskussion ist es wichtig zu beachten, dass wir bei diesem Projekt von einer Grundversorgung reden, nicht von Spezialisierungen.» Zur Spezialisierung zählen die Gutachter auch die Hüftprothetik. «Wir haben den Kanton für diesen Leistungsauftrag angefragt, da wir unser Feld in der Altersmedizin und in der inneren Medizin stärken möchten, dies gestützt auf die demografische Entwicklung unserer Region», erklärte der Verwaltungsrat. Diese zeige auf, dass die Altersgruppe 65 und älter bis 2045 im Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen um 36 Prozent zunehme (Kanton: +16 Prozent). «Wenn wir also von einer medizinischen Behandlungsbedürftigkeit bei dieser Altersgruppe in den nächsten 20 Jahren ausgehen, so ergibt dies einen Patientenzuwachs von rund 50 Fällen pro Jahr.»

Fazit der GSS
Die Muller Healthcare Consulting kommt zum Schluss, dass das Projekt der GSS einen Verlust zwischen 5 bis 6 Millionen Franken einfährt. Jean-François Andrey rechnet vor: «Wenn wir nun die 2,4 Millionen Franken Umsatz nehmen, den die Gutachter nach unten korrigiert haben und rechnen die eine Million Franken an Personalkosten hinzu plus die 1,5 Millionen Franken an Gemeindebeiträgen sowie die zwei Millionen der Kantonsbeiträge, dann holen wir die 6 Million Franken heraus.» Am Ende könne man sagen, dass die Muller Healthcare Consulting und die GSS mit diesen Korrekturen auf das gleiche Resultat gekommen wären. «Vielleicht noch eine selbstkritische Äusserung: Wir können nicht hellsehen oder Kaffeesatz lesen, auch wir können nur Perspektiven schaffen dank unserer Tätigkeit und unserem Fachwissen.»

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UNTERSCHIED ZWISCHEN SPITALNOTFALLDIENST UND RETTUNGSDIENST

Dr. med. Joachim Maier antwortete auf eine Frage der Medien, dass ein Spitalnotfalldienst die Befugnis habe, eine Notversorgung zu tätigen, beispielsweise einen Bruch ruhig zu stellen oder eine Bluttransfusion zu machen. Zudem dürften sie auch Notfalloperationen und eine Diagnostik durchführen. Der 24-Stunden-Rettungsdienst leiste erste Hilfe und transportiere den Patienten anschliessend ins Spital.

Doch wer bezahlt wann? Wenn ein Patient bzw. eine Patientin in die Notfallstation Zweisimmen geht und verlegt werden muss, zahlt das Spital Zweisimmen den Transport, wie Jean-François Andrey, Verwaltungsrat der GSS, erklärte. «Es zahlt immer das abgehende Spital.» Werden Patienten beispielsweise direkt vom Unfallort oder wegen Krankheit mit der Ambulanz ins Spital gefahren, tragen sie oftmals selbst die Kosten, je nach Fall – ob die Grund- oder Unfallversicherung greift oder eine Zusatzversicherung vorhanden ist.

Die Bevölkerung stellt sich auch immer wieder die Frage, was nach einem Nein kommt: Was kann beziehungsweise darf das ambulante Gesundheitszentrum überhaupt im Notfalldienstbereich anbieten? Auf Anfrage bei der Gesundheits-, Sozialund Integrationsdirektion des Kantons Bern antwortet Kommunikationsleiter Gundekar Giebel: «Der Aufbau eines ambulanten Gesundheitszentrums und auch des Notfalldienstes würde, falls es zu einer Ablehnung der Gemeindebeiträge für das Projekt der GSS AG kommen sollte, von der Spital STS AG weiter konkretisiert. Somit können wir von Seiten der Gesundheitsdirektion hierzu keine Stellung nehmen.»

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DIE FRAGE UM DIE SPITALVERORDNUNG UND DIE FINANZIERUNG DURCH DEN KANTON

Ein Journalist fragte die Verantwortlichen, wie sie zur Aussage des Gegnerkomitees stünden: In ihren Flugblättern schreibt es, dass sich auch bei einem Nein nichts ändern werde, die gesetzliche Versorgungsnotwendigkeit bleibe vorläufig bestehen. Es bezieht sich dabei auf die kantonale Spitalversorgungsverordnung, die besagt, dass das nächstgelegene Spital 30 Fahrminuten und höchstens 50 Kilometer von jeder Gemeinde entfernt sein darf. Gemeindepräsident von St. Stephan, Albin Buchs, wies daraufhin, dass es sich um eine Verordnung handle. «Es ist kein Gesetz, welches zuerst vom Grossen Rat entschieden wird, sondern kann vom Regierungsrat schnell geändert werden. Dies ist kein langer Prozess.» Somit könne sich die 50-Kilometer-Regel auch nach der Abstimmung ändern. Das Gegnerkomitee betont auch, dass die Gesundheitsversorgung den kantonalen Behörden unterliege und sie diese deshalb auch finanzieren solle, ohne Gemeindegelder. Auf diese Kritik antwortete Albin Buchs: «Die Zentralisierung der Spitäler schreitet voran. Wir stellen uns deshalb die Frage, ob wir dies geschehen lassen sollen oder ob wir das Heft selbst in die Hand nehmen.» Sie seien sich bewusst, dass dies ein aussergewöhnlicher Weg sei, aber es gebe im Kanton Bern auch andere Gemeinden und Gemeindeverbände, die sich für ihre Grundversorgung einsetzen würden. «Wir üben als Gemeindebehörde eine Selbstverantwortung für unsere Bevölkerung aus. Es ist ein bescheidener Pro-Kopf-Betrag, der angedacht ist, besonders wenn wir diesen ins Verhältnis zu den gestiegenen Krankenkassenprämien setzen», so Buchs.

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