Skigebiete benötigen ab dem 22. Dezember eine Bewilligung vom Kanton

  04.12.2020 Coronavirus, Politik, Volkswirtschaft, Sport, Destination, Gesundheitswesen

Der Bundesrat fordert die Kantone auf, sofort zu handeln und strengere Massnahmen zu beschliessen, wenn die Lage sich verschlechtert oder auf hohem Niveau stagniert. 

Weniger Personen in den Läden
Die Festtags- und Ferienzeit birgt mit den vermehrten Einkäufen und privaten Treffen zusätzliche Risiken. Deshalb wird die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten reduziert. Ab dem 9. Dezember wird die Kapazitätsbeschränkung verschärft, in grösseren Läden von heute vier auf neu zehn Quadratmeter pro Kundin oder Kunde. Dies soll zudem die Bevölkerung dazu anregen, ihre Einkaufszeiten bewusster zu planen. 

Neue Regeln für Restaurants
In Restaurants müssen in der ganzen Schweiz die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch obligatorisch erhoben werden, in verschiedenen Kantonen gilt dies bereits. In der Silvesternacht wird die Sperrstunde ausnahmsweise von 23 Uhr auf 1 Uhr verlängert, um das Risiko von ungeordneten Treffen im privaten Umfeld zu reduzieren.
Singen ist ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Unter das Verbot fallen nicht nur Chöre, sondern auch das gemeinsame Singen in Gottesdiensten und bei gewissen Silvesterbräuchen, die mit Gesängen verbunden sind.

Empfehlung: Treffen auf zwei Haushalte zu beschränken 
Der Bundesrat empfiehlt dringend, Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken und damit die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich zu halten. Die Grenze von zehn Personen wird beibehalten.

Skigebiete offen, falls Fallzahlen sinken
Skigebiete sollen für den Inlandtourismus offen sein können. Wo die epidemiologische Lage kritisch sei, müsse diese erst mit Massnahmen verbessert werden. Die Skigebiete benötigen ab dem 22. Dezember für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons. «Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact–Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind.» Auch müssen die Betreiber von Skigebieten strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen. Ziel sei es, eine Verbreitung des Virus in den Tourismusgebieten zu verhindern.
Für Skigebiete gelten keine Kapazitätsbegrenzungen. Ab dem 9. Dezember dürfen jedoch in allen geschlossenen Transportmitteln, z.B. in Zügen, Kabinen und Gondeln nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze. Diese Beschränkung gilt nicht für den ÖV, sondern nur für Transportanlagen in Skigebieten. 

Maskenpflicht
Auf allen Bahnen, auch auf Ski- und Sesselliften gilt eine Maskenpflicht, auch beim Anstehen muss Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. «Die Gäste von Restaurants in Skigebieten dürfen nur in den Innenbereich gelassen werden, wenn für sie ein Tisch frei ist.» Im Innenbereich und auf den Terrassen gelten die bestehenden Regeln weiter: Konsumation nur sitzend und maximal vier Personen pro Tisch, ausgenommen Eltern mit Kindern.

Kantone sind in der Pflicht
Die Kantone seien verpflichtet, die Regeln zu kontrollieren. «Werden wesentliche Probleme festgestellt, sind die Skigebietsbetreiber zu ermahnen. Dauern die Missstände an, muss die Bewilligung entzogen werden.» Die Kantone müssen zudem dem Bund über die Anzahl Kontrollen, die ausgesprochenen Mahnungen und Bewilligungsentzüge sowie über die Auslastung der Spitäler Bericht erstatten.

Zwischenbeurteilung am 8. Dezember
Der Bundesrat sei überzeugt, dass nur mit raschem Handeln strengere Massnahmen verhindert werden können. Er werde an einer ausserordentlichen Sitzung am Dienstag, 8. Dezember eine Zwischenbeurteilung vornehmen und am 11. Dezember strengere Massnahmen beschliessen, sollten die Kantone nicht die nötigen Massnahmen ergriffen haben.
PD/Anita Moser

 

 


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