Schuldunfähig, aber weiterhin inhaftiert
20.04.2023
Gericht
Ein 38-jähriger, geständiger Täter, dem mitunter versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen wurde, ist laut psychiatrischem Gutachten schuldunfähig. Das Gericht verlängerte die Sicherheitshaft und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an.
Schuldunfähig, aber weiterhin inhaftiert
20.04.2023
Gericht
Ein 38-jähriger, geständiger Täter, dem mitunter versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen wurde, ist laut psychiatrischem Gutachten schuldunfähig. Das Gericht verlängerte die Sicherheitshaft und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an.